EB Hieronymus Colloredo und die „Heiligen Gräber“

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Das „Heilige Grab“ in der Halleiner Peterskapelle neben der Stadtpfarrkirche: Oberhalb der Grabnische der Schrein für die „Aussetzung“ des Allerheiligsten in Ziborium oder Monstranz. Die bunten Kugeln werden von hinten beleuchtet. (© Michael Neureiter)

Kein Verbot, aber „theils abzustellen, theils einzuschränken“

Die aktuelle Sonderausstellung des Dommuseums Salzburg trägt den Titel „Colloredo. Reformer in neuem Licht“. Tatsächlich wurden schon bei der Eröffnung „viele Klischees“ angesprochen, die Colloredo und sein Wirken begleiten.

Michael Neureiter

Von Michael Neureiter

Es ist daher notwendig, genauer hinzuschauen und sich von manchem Klischee zu verabschieden, auch wenn es immer wieder abgeschrieben wurde. Eines der wiederholten Klischees: Die „Heiligen Gräber“ seien von Colloredo abgeschafft worden.

Mit 12. März 1783 ist ein Schreiben der kaiserlichen Regierung in Innsbruck datiert, in dem das Salzburger Konsistorium über das Verbot des Heiligen Grabes in der Karwoche informiert wurde. Damit kam das selbständige Erzstift Salzburg unter Zugzwang.

Hl. Grab St. Peter

Das Hl. Grab in der Wolfgangkapelle der Stiftskirche St. Peter mit Elementen aus dem 18. Jahrhundert. (© Verlag St. Peter, Reinhard Weidl)

Am 4. April 1783 gab es dann zwei Wochen vor Ostern eine Verordnung „betreffend die Abstellung der Theatralgräber“: „In reifer Überlegung“ sei „ungemein viel die Andacht Störendes“ schon in der kommenden Karwoche „theils abzustellen, theils einzuschränken“, indem nicht mehr als 12 Kerzen brennen.

Die Zeit sei zu kurz, deshalb bleibe es beim Wunsch für heuer. 1784 müssten „… alle … angebrachten zahlreiche Lichter, Lampen, allerley färbige Grabkugel…“ entfernt werden – alles, „was die Sinne zu sehr beschäftiget, den Geist zerstreut und die zur Andacht unentbehrliche Gemütssammlung unterbricht…“ Also kein Verbot, sondern das Bemühen um eine einfachere Form.   

Ein Modell im Dom

Am 26. März 1784 folgte die nächste Verordnung zu diesem Thema, wieder recht knapp, gut zwei Wochen vor dem Ostersonntag am 11. April.

Es betonte den „Grundsatz der Simplizität und Einförmigkeit“: Auf den „zur Grabaussetzung bestimmten Altar“ solle „eine ganz simple Tumba mit einem aufrechtstehenden nackten Kreuz“ gestellt werden. Das solle „das Modell seyn…, nach welchem sich die übrigen Stadt- und Landkirchen für das künftige Jahr zu bemessen haben.“

Hl Grab Dom

Das hl. Grab im Dom als Modell, hier 1784 gezeichnet und koloriert vom Colloredo-Kritiker Pfarrvikar Felix Adauktus Haslberger, Siezenheim. (© Michael Neureiter)

Dabei wird auf die Darstellung des Hl. Grabes im Salzburger Dom verwiesen, das „Normalgrab“. Der Dom solle „zum Beyspiel genommen und nachgeahmet“ werden, hatte es schon in Colloredos  Hirtenbrief 1782 geheißen.

Keine josephinische Kopie

Das Beispiel der Heiligen Gräber zeigt, dass Colloredo in seinen Bemühungen „keine josephinische Kopie“ anstrebte. Allerdings hatte manche Regelung Joseph II. für Österreich durchaus Beispielswirkung auch für Salzburg.

Im Lauf der letzten zwei Jahrzehnte des 18. Jahrhunderts nahm der „Radikalismus eines gewiß gut gemeinten und in vielen Punkten berechtigten Reformwillens“ deutlich ab. Man bemühte sich zunehmend um eine Umsetzung, „soviel es ohne großes Murren und Aufsehen des Volkes geschehen könne“.

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