Das Wort Mahelring ist ein altes Wort für Ehering, das im Laufe des 17. Jahrhunderts aus unserem Wortschatz verschwand.
Von Michaela Essler
Im Mittelalter verwendeten die Menschen für den Verlobungsring und den Ehering das Wort Mahelring. Die Schreibung des Wortes konnte variieren. So sind neben Mahelring auch Mahlring, Mähelring, Malring oder Mehelring belegt.
Mahal und mahalen
Der erste Wortteil von Mahelring geht zurück auf das althochdeutsche Wort mahal, das im 8. Jahrhundert „Gerichtsstätte, Gerichts- und Ratsversammlung“ bedeutete. Daneben konnte mahal auch für „Vertrag, Übereinkommen, Bund“ verwendet werden. Aus der Bedeutung „Vertrag, Bund“ ergab sich im Laufe der Zeit die spezielle Bedeutung „Eheversprechen, Ehebund“. Der Zusammenhang zwischen einem Wort aus dem Sinnbezirk des Gerichts und dem Vorgang der Eheschließung ergab sich, weil Eheschließung und Ehe auch einen gesetzlichen Aspekt haben. Zudem gab es schon damals die Sitte Eheverträge zu schließen.
Zu mahal findet sich auch eine Tätigkeitsbezeichnung mahalen, die „reden, ein Übereinkommen, einen Vertrag schließen“ bedeutete. Aus „ein Übereinkommen schließen“ entwickelte sich die weitere Bedeutung „jemanden zur Frau nehmen“. Wenn jemand sagte er mahelte die Tochter des Müllers dann bedeutete dies „er nahm die Tochter des Müllers zur Frau“.
Vermählung
Auf mahal geht auch unser heutiges Wort Vermählung zurück. In mittelhochdeutscher Zeit findet sich für „Verlobung, Vermählung“ zunächst das Wort mahelunge, das bis ins 16. Jahrhundert in Gebrauch war. Ab dem 16. Jahrhundert begegnet dann Vermählung „Eheschließung, Heirat“, ebenso wie vermählen „heiraten“ bzw. sich vermählen „sich verheiraten“.
Der Hochzeitstag war der mahaltag – eigentlich „der Tag des Eheversprechens, des Ehebunds“. Das Wort Hochzeitstag wird erst Ende des 17./Anfang des 18. Jahrhunderts gebräuchlich.
Gemahl und Gemalin
Auf dieser Basis entstanden dann auch die Bezeichnungen für die beiden Menschen, die einen Ehebund schlossen. Ab dem 11. Jahrhundert sind gimahalo für den Mann und gimahala für die Frau belegt. Das Wort gimahalo stand für Verlobter, Bräutigam aber auch für Ehemann. Ebenso konnte gimahala Verlobte, Braut oder Ehefrau bedeuten. Bis ins 17. Jahrhundert verengte sich die Bedeutung zu „Ehemann“ und „Ehefrau“. Mit dieser Bedeutung haben sich beide Worte bis heute in der Form Gemahl und Gemahlin in unserem Wortgebrauch erhalten.
Verlobungsring und Ehering
Im Laufe des 17. Jahrhunderts veraltete Mahelring und wurde durch die beiden Bezeichnungen Verlobungsring und Ehering ersetzt.
Wer es sich leisten konnte, ließ Eheringe anfertigen, die mit kostbaren Juwelen besetzt waren. Offenbar war der Prunk, der mit Eheringen getrieben wurde, für manche Stadtväter zu viel und sie sahen sich veranlasst, dagegen vorzugehen. So legten die Gesetzgeber in der Nürnberger Polizeiordnung des 15. Jahrhunderts im Kapitel Hochzeitsordnung für die Stadt und Vorstädte fest, dass der Mahelring inklusive Stein nicht mehr als 10 Gulden kosten dürfe:
So man aber prawt und preitigam zu kirchen fürt, so mag ir ains dem anndern ein mahelring geben, doch das ir yetweders mahelring mitsampt dem stain darinnen uber zehen guldin nit kost noch wert sey […]. „So man aber die Braut und den Bräutigam zur Kirche führt, so mag einer dem anderen einen Mahelring geben, doch das jeder Mahelring mitsamt dem Stein darinnen über 10 Gulden nicht kostet oder wert sei […]“.
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