Das Wort Tür ist seit dem 8. Jahrhundert belegt und begegnet in zahlreichen Redewendungen als Synonym für Haus.

Von Michaela Essler
Die Tür ist ein typisches Element von Häusern und Gebäuden und dient als Trennung zwischen dem Außen- und dem Innenbereich. Aus dieser Funktion der Tür wurde das Wort Tür im allgemeinen Sprachgebrauch und im mittelalterlichen juristischen Sprachgebrauch zu einem Synonym für Haus oder Gebäude. Mit dieser übertragenen Bedeutung begegnet Tür seit dem frühen Mittelalter in verschiedenen Redewendungen.
Da an den Türen häufig Ringe als Türklopfer angebracht waren, mit denen die Tür aufgezogen werden konnte, entwickelte sich für die Inbesitznahme eines Hauses die Redewendung an Tür und Türring greifen. Die Übergabe eines Hauses oder eines Gebäudes wurde mancherorts durch die Ergreifung des Türrings, der ebenso wie die Tür das gesamte Gebäude symbolisierte, rechtskräftig. Musste jemand sein Haus verlassen, so wurde dies mit der Redewendung den Ring an der Tür lassen „aus seinem Haus weichen müssen“ umschrieben.
Der Besitzübertrag eines Hauses konnte auch rechtskräftig vorgenommen werden, in dem der neue Besitzer durch die Tür ging oder seinen rechten Fuß auf die Türschwelle setzte oder mit der rechten Hand den Türpfosten oder die Türangel berührte. Mancherorts genügte für die rechtskräftige Inbesitznahme eines Hauses auch das Öffnen und Schließen der Haustür. In einigen Gegenden des deutschen Sprachraums waren diese alten Rechtsbräuche noch bis ins späte 16. Jahrhundert üblich.
Auch die Redewendung jemandem den Stuhl vor die Tür setzen geht auf einen alten Rechtsbrauch zurück. Stühle waren im Mittelalter der Sitz von Herrschern und Fürsten, von Richtern und Würdenträgern. Die Redewendung jemandem den Stuhl vor die Tür setzen „jemanden aus dem Haus jagen, jemanden kündigen, jemanden seines Amtes entheben“ war ursprünglich ein Rechtsterminus, der seit dem 16. Jahrhundert belegt ist, und als symbolische Handlung für einen Rauswurf, eine Amtsenthebung oder eine Kündigung ausgeführt worden sein dürfte.
In Rechtstexten des 15. und 16. Jahrhunderts finden sich die Redewendungen jemanden mit Tür und Nagel beschließen und sich mit Tür und Nagel beschließen. Feste Nägel, die in Wände geschlagen wurden und an denen Gegenstände aufgehängt werden konnten, galten als Sinnbild für Stabilität und Festigkeit. Daraus entwickelte sich für das Wort Nagel eine übertragene Bedeutung „Stütze, Hilfe“. Im Zeitverlauf wurde Nagel zusätzlich zu einem Synonym für feste, beständige Sachen oder Personen. Aus der Kombination von Tür als Synonym für Haus und Nagel als Synonym für Stütze und Hilfe entstand dann die Redewendung jemanden mit Tür und Nagel beschließen mit der Bedeutung „jemanden schützen“. Und als Variante dazu die Redewendung sich mit Tür und Nagel beschließen „sich in ein Schutzverhältnis begeben“.
Auch heute noch finden sich Redewendungen, in denen Tür als Synonym für Haus, Wohnung oder Zimmer verwendet wird. So sagen wir jemand geht von Tür zu Tür und meinen damit „jemand geht von Haus zu Haus“. Oder wir sagen die beiden wohnen Tür an Tür und meinen damit „die beiden wohnen nebeneinander“.
Die Tür markiert auch den Übergang zwischen Außen- und Innenseite. So findet sich Tür in Redewendungen, die einen Hinauswurf ausdrücken: Da ist die Tür!, Mach die Tür von außen zu! „gehe hinaus, verschwinde“, jemanden vor die Tür setzen „jemanden hinauswerfen“, jemandem die Tür weisen „jemanden zum Gehen auffordern“.
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