Mit dem Wort Schlüssel bezeichnen wir ein Werkzeug zum Öffnen und Schließen von Schlössern, das bereits im Mittelalter auch ein Amts- und Machtsymbol war.

Von Michaela Essler
Das Wort Schlüssel ist seit dem 8. Jahrhundert belegt und leitet sich von der Tätigkeitsbezeichnung schließen ab. Bereits im Mittelalter wurde das Wort Schlüssel nicht nur als Bezeichnung für ein Werkzeug zum Öffnen oder Schließen von Schlössern verwendet. Für das mittelhochdeutsche Wort slüzzel sind auch übertragene Verwendungen belegt als Ausdruck für Handlungen, die einen Zugang zu etwas umschreiben, wie beispielsweise der slüʒʒel sīner minne „der Schlüssel seiner Liebe“.
Der Schlüssel galt schon im Mittelalter als ein Symbol für öffentliche Ämter und Herrschaftsgewalt. So war es Brauch, dem Landesherrn die Schlüssel einer Stadt, einer Gemeinde oder auch eines Klosters zu überreichen und ihn damit als obersten Herren anzuerkennen. Ebenso trugen die Kammerherren, die adlige Hofbeamten für persönliche Dienste der Fürsten waren, als Zeichen ihres Amtes einen Schlüssel. Der Schlüssel war auch das Zeichen des Schaffners oder der Schaffnerin eines Klosters, Schlosses, Gutes oder einer Burg. Mit dem mittelhochdeutschen Wort schaffenære, schaffener wurden die Aufseher und Verwalter von Klöstern, Burgen, Schlössern und Landgütern bezeichnet. Die heutige Bedeutung „Aufsichtspersonal in Zügen“ entwickelte sich erst im 19. Jahrhundert.

In Kirchen, Ämtern und Zünften wurden Wertgegenstände, Dokumente und amtliche Bücher in Truhen und Kisten verwahrt, die zumeist mehrere Schlösser hatten. Die Schlüssel für diese Schlösser wurden von verschiedenen Personen verwahrt. So bestimmte die Salzburger Landesordnung von 1328, die Stadtsiegel müssen mit fünf Schlüsseln verschlossen werden, die von fünf verschiedenen Personen verwahrt werden, von denen einer der örtliche Richter war. Wer Schlüssel in seiner Verwahrung hatte, war gleichzeitig auch für die Sicherheit und den Erhalt des Verwahrten verantwortlich. So bedeutete noch im 16. Jahrhundert die Redewendung etwas unter seinem Schlüssel haben „für die Verwahrung von etwas zuständig sein“.
Im Mittelalter wurden in den Städten am Abend die Stadttore verschlossen. Die Schlüssel für die Stadttore wurden von verlässlichen Bürgern oder auch Ratsmitgliedern verwahrt, die Schlüssler, Schlüsselmeister oder auch Schlüsselträger genannt wurden. Die Schlüssler waren auch für das morgendliche Aufsperren und das abendliche Zusperren der Stadttore zuständig.
Der Schlüssel war auch das Zeichen der Herrin im Haus. So bedeutete die Redewendung einen Schlüssel kriegen „Hausfrau werden“. In deutschen Landen konnten Witwen durch das Ablegen ihrer Schlüssel auf die Bahre, das Grab oder die Leiche ihres Mannes symbolisch den Verzicht auf das Erbe ausdrücken. Dies war meistens dann der Fall, wenn das Erbe mit Schulden belastet war und die Witwe diese nicht übernehmen wollte oder konnte. Diese symbolische Handlung wurde Schlüsselwurf genannt und die Redewendung einem den Schlüssel aufs Grab legen bedeutete „die Schulden des Verstorbenen nicht bezahlen wollen“. Der Schlüsselwurf musste vor Zeugen und Richtern durchgeführt werden. Die gesetzliche Regelung einer solchen Entschlagung der Schulden wurde Schlüsselrecht genannt.
Aus dem Sprachgebrauch der Schlosser und Schmiede entstammt die Redewendung in den Schlüssel beißen mit der Bedeutung „in die Zunft, den Verband aufgenommen werden“. Zur Aufnahme in einen Gesellenverband der Schlosser und Schmiede trat der neu aufzunehmende Geselle vor, biss in einen Schlüssel und war damit in den Verband aufgenommen.
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