Garten – Das eingezäunte Land

Papagena

Papagena - Bronze von Josef Magnus vor der Orangerie im Mirabellgarten | Foto: Karl Traintinger, Dorfbild.at

Das Wort Garten bezeichnete ursprünglich ein eingezäuntes Areal für den Anbau von Nutzpflanzen und für die Haltung von Tieren.

Michaela Essler

Von Michaela Essler

Das Wort Garten ist seit dem 8. Jahrhundert belegt, leitet sich von urgermanisch *garđa- ab, das auf indogermanisch *ghortó- „eingezäunter Ort“ zurückgeht. Das althochdeutsche Wort garto bezeichnete eingezäunte Grundstücke, umfriedete Plätze oder Umhegungen, die für Pflanzungen und für die Haltung von Tieren verwendet wurden.

So bezeichnete beispielsweise in althochdeutscher Zeit das Wort tiorgarto „Tiergarten“ ein eingehegtes Gehölz für wilde Tiere. Das Wort Tiergarten hat sich bis heute in unserem Sprachgebrauch mit einer erweiterten Bedeutung erhalten. Heute bezeichnen wir mit Tiergarten ein zumeist großes Gelände, in dem viele Tierarten in verschiedenen Gehegen gehalten und öffentlich gezeigt werden.

Im 16., 17. und 18. Jahrhundert finden sich dann auch Ausdrücke wie Kaninchengarten für ein Gehege zur Kaninchenzucht, Wolfsgarten für Wolfsfallen, um Wölfe lebendig zu fangen, oder Stutgarten für ein Gestüt.

Mit der Übernahme der Obstzucht von den Römern begannen die Germanen Nutzgärten mit Obstbäumen anzulegen. Diese Gärten wurden althochdeutsch boumgarto „Baumgarten“ oder obazgarto „Obstgarten“ genannt. Es finden sich aber auch spezifischere Bezeichnungen, die sich auf die Pflanzen beziehen, die in dem jeweiligen Garten angebaut wurden, wie biragarto „Birnengarten“, kurbizgarto „Kürbisgarten“, nuzgarto „Nussgarten“ oder wîngarto „Weingarten“. Um die Obstgärten vor Diebstahl zu schützen, wurden diese bewacht und für die Wächter eigene Wach- und Schutzhütten, althochdeutsch obazhutta „Obsthütte“, errichtet. Schon in den Gesetzen aus dem 5.-8. Jahrhundert sind für Obstdiebstahl Geld…

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