Mit dem Wort Burg bezeichnen wir heute befestigte Wohn- und Verteidigungsbauten, die zumeist im Mittelalter errichtet wurden. Ursprünglich bedeutete Burg jedoch „befestigte Siedlung“.

Von Michaela Essler
Das Wort Burg ist seit dem 8. Jahrhundert belegt und geht zurück auf germanisch ƀurgs „Burg, Stadt“. Das althochdeutsche Wort burg bezeichnete im Allgemeinen einen besiedelten Ort oder eine Stadt und im Speziellen befestigte Wohnstätten oder Siedlungen, die mit Mauern umgeben waren. Diese Verwendung von Burg hielt sich bis Ende des 12. Jahrhunderts. Schon früh begegnet das Wort Burg daher auch in Ortsnamen, die befestigte Siedlungen und Städte bezeichnen, die in der Nähe einer Burg oder einer befestigten Verteidigungsanlange entstanden waren, wie beispielsweise Hainburg, Straßburg, Augsburg, Regensburg, Würzburg, Freiburg oder Salzburg. ___STEADY_PAYWALL___
Ab 1200 wurde für größere Siedlungen vermehrt die Bezeichnung Stadt verwendet. Im weiteren Zeitverlauf wurde Stadt zur dominanten Bezeichnung für große, geschlossene Siedlungen und das Wort Burg verlor die Bedeutung „Siedlung“. Beeinflusst wurde diese Entwicklung auch durch die Entstehung der Ritterburgen. Dadurch wurde die Bedeutung von Burg auf „mittelalterlicher, befestigter Wohn- und Verteidigungsbau“ eingeschränkt.
Burgen waren nicht nur Befestigungen zum Schutz des Landes, sondern auch Verwaltungs- und Gerichtsbezirke. Der Statthalter und Befehlshaber einer Burg und der umliegenden Siedlungen wurde Burggraf genannt. Das Wort Graf bezeichnete im Mittelalter königliche Verwalter und Vorsteher der königlichen Gerichte. Die Burggrafen waren für die Verwaltungsaufgaben einer Burg zuständig, übten die Gerichtsbarkeit innerhalb des Herrschaftsbereichs einer Burg aus und hatten mancherorts auch die Aufsicht über die Einhebung von Zöllen.

Für die Menschen, die in diesen befestigten Siedlungen und Städten lebten, finden sich in althochdeutscher Zeit die Bezeichnungen burgliut „Bürger, Volk“, eigentlich „Burgleute“ und burgāri „Bürger“, eigentlich „Burgbewohner“. Obwohl große Siedlungen ab dem 13. Jahrhundert vermehrt als Stadt bezeichnet wurden, änderte sich die Bezeichnung der Einwohner der Städte nicht in Städter, sondern die alte Bezeichnung burgāri wurde beibehalten, aus der sich dann unser heutiges Wort Bürger entwickelte. Die Bedeutung von Bürger wurde im Lauf der Jahrhunderte erweitert und ist heute eine Bezeichnung für die Angehörigen eines Staates, die dann auch konkretisiert Staatsbürger genannt werden.
Die Burgen waren häufig Orte, an denen ein besonderer Frieden galt, der Burgfrieden genannt wurde. War eine Burg durch Erbschaft im Besitz mehrerer Burgherren, wurde häufig ein Vertrag geschlossen, in dem sich alle Parteien verpflichteten innerhalb der Burg Frieden zu halten, sich nicht zu bekämpften und keine Fehden auszutragen. Mancherorts erstreckte sich der Geltungsbereich des Burgfriedens auch auf die umliegenden Ortschaften, Siedlungen und Städte und wurde häufig durch Grenzsteine markiert, die Burgfriedsteine genannt wurden.
Die Bewohner des Bezirks, in dem der Burgfrieden galt, wurden in Österreich Burgfrieder genannt, für die mancherorts genaue Pflichten festgelegt waren.
Nach der Ordnung der Burgfrieder, die in Tirol im Jahr 1505 erlassen wurde, war die erste Pflicht der Burgfrieder in Kriegszeiten das fürstliche Schloss Tirol Tag und Nacht bei den Toren und allen Wehren […] zu bewahren. Weiters waren sie verpflichtet nach ihrem höchsten Vermögen Beistand zu tun und sich gehorsamlich als Burgfrieder zu halten.
In der Herrschaft zu Fall im Drautal aus dem Jahr 1638 hingegen war für die Burgfrieder ausdrücklich festgelegt, dass sie verpflichtet sind dem Herrn Prälaten und dessen nachgesetzten Verwaltern der Herrschaft Fall und anderen dem Gotteshaus Getreue […] allen gebührenden Respekt und Gehorsam zu leisten.
Die Bezeichnung Burgfrieder ist heute nicht mehr in Gebrauch. Erhalten hat sich jedoch das Wort Burgfrieden mit einer verallgemeinerten Bedeutung „Vereinbarung zwischen (zwei) Parteien sich nicht zu bekämpfen“.
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