Geschäft – Werk, Befehl und Handel

Tändlerei

Ehemalige Tändlerei (Altwarengeschäft oder Trödelladen) in der Salzburger Steingasse.
Auch am Bild Wandmalereien von Jana&JS | Foto: Karl Traintinger Dorfbild.at

Das Wort Geschäft verwenden wir heute zumeist als Bezeichnung für Verkaufsräume, ein Unternehmen oder für den Handel. In vergangener Zeit hatte Geschäft jedoch die Bedeutung „Werk“ und „Befehl“.

Michaela Essler

Von Michaela Essler

Das Wort Geschäft ist seit dem 12. Jahrhundert belegt und leitet sich von der Tätigkeitsbezeichnung schaffen ab. Mittelhochdeutsch schaffen hatte die Bedeutungen „gestalten, tun, machen, bewirken“, „in Ordnung bringen, einrichten, besorgen“ und „bestimmen, befehlen“.

Dieses breite Bedeutungsspektrum spiegelt sich in mittelhochdeutsch gescheft wider. So konnte gescheft „Geschöpf, Werk“ bedeuten, eigentlich „das Geschaffene, das Gestaltete“, „Angelegenheit, Ereignis“ und „Anordnung, Befehl, Auftrag“, eigentlich „das Befohlene, das Bestimmte“. Zusätzlich hatte gescheft auch die Bedeutung „gerichtliche Abmachung, Vertrag“.

Im späteren Mittelalter zeigt sich für gescheft eine verallgemeinerte Bedeutung „Arbeit, Beschäftigung, Aufgabe“. So bedeutete beispielsweise die Geschäfte des Gesindes „die Arbeit, die Aufgaben des Gesindes“. Ebenso wurden öffentliche Angelegenheit Geschäft genannt. Die Geschäfte der Stadt waren die öffentlichen Angelegenheiten der Stadt. Die Bedeutung „öffentliche Angelegenheit“ ist für das Wort Geschäft im heutigen Sprachgebrauch nicht mehr zu finden, hat sich jedoch in den Zusammensetzungen Staatsgeschäfte, Regierungsgeschäfte und Amtsgeschäfte erhalten.

Kurzwaren

Kurzwarengeschäft | Foto: Karl Traintinger Dorfbild.at

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