Das „Krippenverbot“ von Fürsterzbischof Colloredo

Hochzeit zu Kana

Die Darstellung der Hochzeit zu Kana (Joh 2, 1-12) in der Kirchenkrippe von Maria Mösl, Arnsdorf, Lamprechtshausen, zeigt auch den Speisemeister und den Hochzeitslader. (© Stille Nacht Gesellschaft, Michael Neureiter)

Was behauptet wird, was stimmt.

In der aktuellen „Zeit der Krippen“ wird oft und gern behauptet, der Salzburger Fürsterzbischof Hieronymus Colloredo habe die Kirchenkrippen verboten, oft wird dabei auch sein Hirtenbrief 1782 erwähnt. Sogar in der Fachliteratur schreiben Historiker: „Colloredo hat die Weihnachtskrippen abgeschafft.“ Traf das alle „Krippel“, nicht nur die in Kirchen?

Michael Neureiter

Von Michael Neureiter

Krippenverbote in Österreich und Bayern

Nachdem die seit dem 16. Jahrhundert verbreiteten Kirchenkrippen in der Barockzeit immer beliebter geworden waren, wurden sie in der Aufklärung im späten 18. Jahrhundert diskreditiert, ja geradezu bekämpft. Sie wurden in Erlässen im süddeutschen Raum als „lächerlich“, „kindisch“ und „ärgerlich“ bezeichnet. Kaiser Joseph II. (1780-1790) erließ 1782 in Österreich ein Verbot von Kirchenkrippen, das erst lange nach seinem Tod 1804 zurückgenommen wurde. Erst 1803 verbot König Maximilian I. Joseph das öffentliche Aufstellen von Krippen in Bayern, das wurde 1825 wieder aufgehoben.

Im selbständigen Fürstentum Salzburg

regierte seit 1772 Fürsterzbischof Hieronymus Colloredo: In seinem Reform-Hirtenbrief vom September 1782 wandte er sich gegen „unnöthigen Kirchenaufwand“, einen „überflüssigen Flitterstaat“ und gegen „andächtelnde Mummeryen“. Für ihn war die Beseitigung von „Zierraten“ wichtig. Er habe bereits „in unserer Metropolitankirche dahier mit allgemeinem Beyfalle der Vernünftigen alles wegräumen lassen, was den guten Geschmack beleidiget“, „unnöthiges Zierwerk“ sei entfernt worden. Nur das Notwendige, Nützliche und Zweckmäßige sollte Platz haben.

Colloredo

Krippen entfernen oder „unschickliche Nebendinge“ weglassen!

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