Die Hand in unserem Sprachgebrauch – Teil 1

Festhalten

Festhalten | Foto: Karl Traintinger, Dorfbild

Die Wichtigkeit der Hand als Greiforgan im täglichen Leben spiegelt sich in unserem Sprachgebrauch wider, in dem das Wort Hand in vielfältiger Verwendung zu finden ist.

Michaela Essler

Von Michaela Essler

Das Wort Hand ist seit dem 8. Jahrhundert belegt und geht zurück auf germanisch *handu- „Hand“. Die Herkunft des Wortes ist nicht sicher geklärt. Jedoch deutet vieles darauf hin, dass sich germanisch *handu- von der Tätigkeitsbezeichnung *henþ-a- „fangen, ergreifen“ ableitet. Die ursprüngliche Bedeutung von Hand wäre demzufolge „die Greiferin“ gewesen.

Das Wort Hand findet sich heute in zahlreichen Zusammensetzungen, die Gegenstände oder Vorgänge bezeichnen, in denen die Hand das charakteristische Element ist, wie beispielsweise Handhabe, handfest, Handbuch und Handgeld.

Das Wort Handhabe geht zurück auf das althochdeutsche Wort hanthaba, das seit der 2. Hälfte des 9. Jahrhunderts mit der Bedeutung „Handgriff, Stiel oder Henkel“ belegt ist. Der zweite Wortteil -haba leitet sich von haben ab, das in althochdeutscher Zeit auch die Bedeutung „ergreifen, festhalten“ hatte. Handhabe konnte ein Türgriff sein oder ein Griff an Gegenständen, im späteren Mittelalter auch der Schwertgriff. So sagten die Menschen das Schwert bei der Handhabe halten, die Handhabe an einem Geschirr oder die Pfanne mit der Handhabe. Im Verlauf der weiteren Jahrhunderte verallgemeinerte sich die Bedeutung stark. Heute verstehen wir unter Handhabe „etwas, das ein bestimmtes Vorgehen ermöglicht“ und verwenden das Wort zumeist in verneinten Sätzen, wie beispielsweise es gibt keine gesetzliche Handhabe dagegen vorzugehen.

Auch das Wort handfest durchlief unterschiedliche Bedeutungen bis es zur heute gültigen Bedeutung „kräftig, deftig, derb“ kam. Im Mittelalter bedeutete hantveste „in feste Hand genommen, fest in der Hand“ und daraus abgeleitet „gefangen werden oder sein“. Wenn jemanden handfest gemacht wurde, dann wurde jemanden gefangen genommen. Diese Bedeutung war noch bis Ende des 19. Jahrhunderts gebräuchlich.

Im ausgehenden Mittelalter kam dann noch die zusätzliche Bedeutung „entschlossen, zuverlässig, dauerhaft, beständig“ dazu. So war die handfeste Kraft die beständige oder zuverlässige Kraft oder die handfeste Arbeitsamkeit die dauerhafte, beständige Arbeitsamkeit. Anfang des 20. Jahrhunderts veralteten diese verschiedenen Bedeutungen. Das Wort zeigt zu dieser Zeit nur mehr die allgemeine Bedeutung „kräftig, deftig, derb“ und im übertragenen Sinn „greifbar, konkret, offensichtlich“. So sagen wir heute ein handfester Kerl „ein kräftiger Kerl“, ein handfestes Essen „ein deftiges Essen“ oder eine handfeste Prügelei „eine heftige Prügelei“.

Seit dem 15. Jahrhundert begegnet das Wort Handbuch, das eine Übertragung des lateinischen Wortes manuāle ins Deutsche ist und sich von lateinisch manus „Hand“ ableitet. Handbuch bezeichnete im 15. Jahrhundert ein kleines Buch, das Menschen in der Hand halten konnten, im Gegensatz zu großen, schweren Buchbänden, die zum Lesen auf eigenen Lesepulten lagen. Im 16. Jahrhundert bezeichnete Handbuch dann auch Bücher für die Aufzeichnung von rechtlichen oder geschäftlichen Vorgängen. Gegen Ende des 18. Jahrhunderts war es dann auch üblich mit Handbuch ein Buch zu bezeichnen, in dem zu einem Wissensgebiet der gesamte Stoff kurzgefasst dargestellt wird. Diese Bedeutung hat sich bis heute erhalten und wurde noch um das Bedeutungselement „Buch, mit Informationen und Anleitungen für den Gebrauch von technischen Geräten“ erweitert.

Das Wort Handgeld findet sich im Hochdeutschen erst seit dem 17. Jahrhundert. Die ursprüngliche Bedeutung von Handgeld war „Geld, das in die Hand gegeben wird“ für eine Anzahlung mit Bargeld bei einem mündlichen Vertragsabschluss. Im Besonderen bezeichnete Handgeld die Zahlung, die Männer erhielten, die sich für den Militärdienst angeloben ließen. Das Geld wurde in die gelobende Hand gelegt. Es dürfte wohl mancher das Geld genommen aber nicht zum Militärdienst erschienen sein. Denn im deutschen Reichs-Kriegs-Recht von 1699 heißt es: Der sich redlich werben lässt, und Handgeld nimmt, dennoch aber ausreisset, soll durch den Strang von Leben zum Tode hingerichtet werden.

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