Bezirksgericht Seekirchen?

Der Flachgau braucht ein neues Bezirksgericht! Auswahlkriterien: Der Ort, die Stadt sollte in der gezeichneten Mitte des Flachgaues liegen.

Am Weg zum Gericht sollte man/frau die verschiedenen Landschaften des Flachgaues möglichst gut kennen lernen. Es sollte niemand länger als eine Tagesreise vom Gerichtsort, der Schranne, entfernt wohnen.

Bezierksgericht

Eine „strenge Befragung“, wie sie schon im Mittelalter in Salzburg Brauch war, sollte zumindest theoretisch jederzeit möglich sein. Dazu bräuchte man entweder eine Burg mit eventuell noch vorhandener, intakter Folterkammer, die wieder aktiviert werden könnte. Neuerdings wäre das „waterboarding“ nach amerikanischem Muster eine modere Alternative, dazu bräuchte man aber einen Seezugang, um eventuelle Unfälle zu verschleiern. Oder wenigstens ein öffentliches Strandbad.

Mehrere Wirtshäuser und Hotels sollten bei Großprozessen ein Verweilen der Zeugen, Rechtsanwälte, Richter, Zuschauer und Medienvertreter vorort ermöglichen.

Es kann und darf nicht sein, dass die eigene Gerichtsbarkeit des Flachgaues in der politisch roten Stadt Salzburg verhandelt wird. Noch dazu, wo es zum Beispiel in Seekirchen sogar eine schwarze Bürgermeisterin und ausreichend Kühlkapazitäten für einen möglichen Kyroverzug gibt und gäbe. Die unsägliche Tradition, dass der FlachgauerIn seine Amtswege in der Stadt Salzburg erledigt, muss ein Ende haben.

Infos zu den Gerichten in Salzburg:
Die Bezirksgerichte im Bundesland Salzburg
Stand nach der letzten Zusammenlegung am 1.1.2005

Zu den Bezirksgerichten
BG Abtenau +
BG Radstadt ++

BG Gastein +
BG Saalfelden

BG St. Gilgen +
BG Salzburg

BG Hallein BG Tamsweg
BG St. Johann/Pg.
BG Taxenbach +

BG Mittersill ++
BG Thalgau

BG Neumarkt/Sbg.
BG Werfen +

BG Oberndorf/Sbg.
BG Zell am See

+ aufgelöst mit 31.12.2002
++ aufgelöst mit 31.12.2004


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