Das Wort Ding verwenden wir heute zumeist als Ersatzwort für nicht näher bezeichnete Gegenstände oder Sachen. Ursprünglich bedeutete das Wort jedoch „Versammlung“ und „Übereinkunft“.
Von Michaela Essler
Das Wort Ding ist seit dem 8. Jahrhundert belegt und geht zurück auf germanisch *þenga- „Übereinkommen, Versammlung“. Das althochdeutsche Wort ding oder thing hatte eine weitgefasste Verwendungsmöglichkeit. Zunächst war ding eine Bezeichnung für Volksversammlungen, die für Beratungen und Rechtsprechungen einberufen wurden. Etwas enger gefasst bezeichnete das Wort auch den Gerichtshof, eine Gerichtsversammlung oder eine Ratsversammlung, zu der nur ausgewählte Personen zusammenkamen. Mit ding wurde weiters der Versammlungsplatz des Volkes bezeichnet, Gerichtsstätten oder Stätten, an denen Gottesdienste abgehalten wurden. Vergleichbar ist dies mit unserem heutigen Gebrauch des Wortes Gericht, das sowohl das Gebäude als auch das Richterkollegium bezeichnen kann.
Da bei den Volksversammlungen auch Gerichtsverhandlungen stattfanden, konnte ding auch die Verhandlung oder Gerichtsverhandlung, den Rechtsstreit oder Wortstreit bezeichnen und auch die Rechtssache selbst, den Streitfall oder ein rechtliches Anliegen. Ebenso bezeichnete ding den Zeitpunkt für die Zusammenkunft, den Gerichtstermin oder eine Frist. Vergleichbar ist dies mit unserem heutigen Gebrauch des Wortes Weihnachten, das sowohl das Fest als auch eine bestimmte Zeit im Jahr bezeichnet.
Und ding konnte „Vertrag, Beschluss, Abmachung, Versprechen“ bedeuten, da das Ergebnis der Beratungen während der Versammlungen im Idealfall eine Einigung war. Erweitert konnte ding auch den Gegenstand der Verhandlungen bezeichnen. Daraus entwickelte sich die Verwendung von ding als Bezeichnung für Gebrauchsgegenstände, Geräte oder Besitz.
Zu ding wurde bereits in althochdeutscher Zeit die Tätigkeitsbezeichnung dingōn oder thingōn …
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