Krieg im Sudan und Profiteure

Glasstein

Kriege sind keine Naturereignisse wie Erdbeben oder Überschwemmungen. Kriege werden mit Waffen ausgefochten, die jemand geliefert hat und an denen gut verdient wird. Vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag müssten auch diese Kriegsgewinnler angeklagt werden, die Waffen in den Sudan verkaufen.

Heinrich Frei

Von Heinrich Frei, Zürich, Schweiz

Wer liefert den sudanesischen Streitkräften (SAF) Kriegsmaterial? Ägypten, Iran, Niger, Saudi-Arabien, die Türkei und die Ukraine. Wer verkauft der anderen Kriegspartei im Sudan, den Rapid Support Forces (RSF), Waffen? Russland (durch die Gruppe Wagner), die Zentralafrikanische Republik, Tschad, die Vereinigten Arabischen Emirate, Äthiopien, Kenia und Uganda.

Natürlich sind auch deutsche Waffen im Sudan – inzwischen sogar von der ARD bestätigt. Viele dieser Länder, die den beiden Kriegsparteien im Sudan Waffen liefern, haben diese Kriegsgeräte nicht selbst hergestellt. Sie wurden aus Industriestaaten importiert – wohlwissend, dass diese Gewehre, Munition, Bomben, Minen und Handgranaten irgendwann Menschen töten werden.

Der Krieg im Sudan zeigt erneut die langfristigen Folgen der weltweiten Verbreitung von Kleinwaffen. Der Konflikt hat Hunderttausende Menschenleben gefordert und Millionen Menschen vertrieben. Berichte über Waffen von Heckler & Koch in diesem Konflikt machen deutlich, dass auch Waffenexporte und Lizenzvergaben aus der Vergangenheit – verbunden mit möglichen Verstößen gegen Endverbleibserklärungen – fatale Auswirkungen haben können.

„Bei Kleinwaffen endet Verantwortung nicht am Werkstor und nicht mit einer staatlichen Exportgenehmigung. Gerade weil Gewehre jahrzehntelang genutzt, weitergegeben und in neuen Konflikten eingesetzt werden können, muss Heckler & Koch auch die langfristigen Folgen seiner Geschäftsentscheidungen berücksichtigen. So sollte sich H&K proaktiv um Aufklärung bemühen, wie die eigenen Waffen unter anderem in den Sudan gelangt sein könnten“, fordert Tilman Massa, Co-Geschäftsführer des Dachverbands Kritische Aktionärinnen und Aktionäre.

Einige dieser Länder, die Waffen in den Sudan bringen, gehören auch zu den Abnehmern von Schweizer Kriegsmaterial, darunter die Vereinigten Arabischen Emirate und Saudi-Arabien. Bern denkt nicht im Traum daran, die Waffenexporte an diese Regime zu stoppen. Das Geschäft ist wichtiger als das Kriegsmaterialgesetz.

Auf dem Papier ist seit Jahrzehnten festgeschrieben: «Auslandsgeschäfte nach Artikel 22 des Kriegsmaterialgesetzes und Abschlüsse von Verträgen nach Artikel 20 werden nicht bewilligt, wenn: a. das Bestimmungsland in einen internen oder internationalen bewaffneten Konflikt verwickelt ist.»

Auch ein Stopp der Investitionen in internationale Rüstungskonzerne, die mit Kriegen Kasse machen, kommt für die Damen und Herren im Bundeshaus nicht infrage, auch wenn diese Unternehmen sogar verbotene Waffen produzieren, wie Atombomben, Streubomben und Antipersonenminen.

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