Probleme mit dem Hl. Florian

Von KTraintinger

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Der Hl. Florian an der Feuerwehrzeugstätte Obereching der FF St. Georgen im Salzburger Flachgau ist ein echtes Problemkind. Die erste Version des Wandgemäldes wurde vor einigen Jahren vom ortsansässigen Künstler Christoph Paulowitz geschaffen. Paulowitz hat sich an den geschichtlichen Hintergrund des Hl. Florian gehalten und einen Römer dargestellt. Einige waren begeistert, andere wollten den "Federbuschheiligen" aus der Kirche in Obereching. Bei der jetzt durchgeführten Zeugstättenrenovierung wurde auch der Hl. Florian ohne viele Fragen renoviert und durch die Kirchenversion ersetzt; wiederum zur Freude und zum Entsetzten einiger Gemeindebürger. Und jetzt fängt das wirkliche Problem an. Christoph Paulowitz ist das Auffassung, dass es sich bei der Übermalung um die Zerstörung eines öffentlichen Kunstwerkes handelt. Der Bürgermeister der Gemeinde hat mit der Übermalung auch keine Freude, kann's aber auch nicht mehr ändern. Es bleiben in so einer Situation einige Fragen offen?

Wem gehört das Werk eines Künstlers (was auch immer), das aus öffentlichen Mitteln angeschafft wurde? Wer kann die Zerstörung (im Fall eine Wandbildes die Übermalung) beschließen und anschließend veranlassen? Wer kann in so einer Situation wie zur Rechenschaft gezogen werden? Kann der Künstler Schadensersatzansprüche an irgendjemanden stellen? Hat die Verantwortung über ein Kunstwerk, das von der Gemeinde in Auftrag gegeben wurde, die Gemeindevertretung? Ist es für die Gemeinde vernünftiger, keine Kunstwerke in Auftrag zu geben, weil sie hinterher keine Rechte mehr darüber hat?

 

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