Red Bull Kartellverfahren

Red Bull

Red Bull | Foto: Karl Traintinger, dorfbild.at

Ob Sportveranstaltungen, ein Medienimperium oder Energy Drinks – Red Bull blieb auch 2025 unangefochten die wertvollste Marke Österreichs. Doch nun gerät das Salzburger Unternehmen ins Visier der EU-Wettbewerbshüter. Jetzt im So. wochenkommentar.

So Wochenkommentar

Von ist Manuel Prodinger

Die EU-Kommission hat ein kartellrechtliches Verfahren gegen das Getränkeunternehmen Red Bull eingeleitet. Die Kommission hat die Vermutung, dass Red Bull eine Strategie entwickelt haben könnte, um den Wettbewerb durch Energy-Getränke mit einem Volumen von über 250 ml zu beschränken. So eine Strategie könnte zumindest in den Niederlanden umgesetzt worden sein.

Laut Kommission bestehe der Verdacht, dass Red Bull monetäre und nicht monetäre Vorteile gewährt haben könnte, wenn Einzelhändler Konkurrenzprodukte aus dem Angebot nehmen oder an weniger sichtbaren Regalplätzen aufstellen. Und es geht um den sogenannten „Category Manager“. Hierbei übertragen Händler einem Lieferanten die Vermarktung einer ganzen Produktkategorie an.
Der Verdacht besteht nun, dass Red Bull diese Position genutzt haben könnte, um die Platzierung und das Angebot von konkurrierenden Energie-Drinks zu beeinflussen.

Sollten sich diese Praktiken nachweisen lassen, so handelt es sich um einen Verstoß gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften. Die Kommission betont freilich, dass das Verfahren ergebnisoffen geführt werde.

Für Red Bull gilt natürlich die Unschuldsvermutung, aber dem gerne kolportierten Image vom sauberen Wettbewerb im Sport und am Markt ist allein schon das Verfahren an sich nicht unbedingt zuträglich.

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