Unter dieser Überschrift begrüßt ein Herr Waltl aus Fieberbrunn in einem Leserbrief in den SN vom 31.7.2026 den Einspruch der Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch des Todesschützen aus Salzburg. Ich bin genau gegenteiliger Meinung.

Von Hans Haberl
Nussdorf am Haunsberg
Salzburg
Jeder Beruf hat ein gewisses Risiko, die einen weniger, die anderen mehr. Das Berufsrisiko von Einbrechern besteht eben unter anderem auch darin, zu Tode zu kommen. Hätte der Überfallene nicht Mut bewiesen und diesen Einbrecher erschossen, wären die beiden geflüchtet und mit großer Wahrscheinlichkeit wieder einbrechen gegangen. Beim nächsten Mal wären sie vielleicht auf eine unbewaffnete alte Frau gestoßen. Dann wäre nicht der Einbrecher tot, sondern der oder die Überfallene.
Ich persönlich bedauere jeden Toten. Wenn ich mich aber entscheiden muss, ob es der Einbrecher oder der Überfallene sein soll, entscheide ich mich eindeutig für den Einbrecher.
Bei unserer Staatsanwaltschaft kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass ihr oberstes Ziel darin besteht, Unschuldige wegen Mordes ins Gefängnis zu bringen. Bei Peter Heidegger gelang es ihr, ihn zehn Jahre lang festzuhalten. Bei einem Vater in Tirol, der seinen Sohn umgebracht haben sollte, waren es viele Monate, bei einem Weinbauern in der Steiermark ebenfalls viele Monate. Auch der Schütze aus Salzburg saß bereits viele Monate in Haft. Alle wurden in Handschellen zum Prozess geführt und danach freigesprochen. Durch die hohen Verteidigungskosten wurden sie jedoch in ihrem wirtschaftlichen Fortkommen ruiniert.

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