Die Polizei – Ordnung, Gesetz und staatliches Organ

Ital. Polizisten auf Streife

Ital. Polizisten auf Streife | Foto: © Karl Traintinger

Heute verwenden wir das Wort Polizei für ein staatliches Organ, das die öffentliche Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten hat. In vergangener Zeit war dies anders.

Michaela Essler

Verwaltung und Ordnung

Das Wort Polizei kam aus dem mittelalterlichen Latein im 14. Jahrhundert ins Deutsche. Das mittellateinische Wort politia bzw. policia hatte die Bedeutung „Staatsverwaltung, Ordnung“ und geht zurück auf das griechische Wort polīteía „Bürgerrecht, Staat, Staatsverwaltung“, das sich von griechisch polītēs „Bürger, Staatsbürger“ ableitet.

Bis ins 17. Jahrhundert verwendeten die Menschen das Wort Polizei als Bezeichnung für die gute Ordnung eines Gemeinwesens, für Regierung und Verwaltung von Städten und Ländern, sowie für deren Verordnungen und Gesetze. So hatte in jenen Jahrhunderten der Ausdruck gute Polizei die Bedeutung „gute Ordnung“, recht geordnete Polizei bedeutete „recht geordnetes Gemeinwesen“ und christliche Polizei „christliche Ordnung“.

Aus Ordnung wird Gesetz

Aus dieser Verwendung des Wortes entwickelte sich mit der Zeit die Bedeutung „Gesetze, die auf die Herstellung der guten Ordnung eines Gemeinwesens abzielen“. Daher konnte das Wort Polizei auch „Gesetze und Verordnungen einer Stadt oder eines Landes“ bedeuten. So war im 16. Jahrhundert der Ausdruck königliche Polizei ein Synonym für königliche Gesetze. Und wenn damals jemand sagte: ein Land hat gute Polizeien, so war damit gemeint „ein Land hat gute Gesetze“.

Die Polizeiordnung

Die Gesamtheit der Verordnungen und Gesetze eines Gemeinwesens nannten die Menschen auch Polizeiordnung. Die Polizeiordnungen dieser Jahrhunderte konnten die Gesetze und Verordnungen einzelner Städte sein oder auch ganzer Länder.

Ein Staatsorgan

Ab der z…

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