Thema: Cannabis-Legalisierung

Kommentare zu Cannabis

Die Cannabis-Legalisierung in Deutschland beschäftigt nicht nur die österreichischen Behörden, auch junge Menschen hüben wie drüben beobachten die Entwicklung genau.

In Folge zwei Kommentare zum Thema, die im Rahmen der Lehrveranstaltung „Praxis des Kommentars“ am Fachbereich Kommunikationswissenschaften der Uni Salzburg entstanden sind. Lehrveranstaltungsleiter ist Thomas Neuhold.

Deutschlands Cannabislegalisierung fördert Schwarzmarkt

Salzburger Landtag

Drogenkonsum © Laura Bildquelle: Mag. Martina Jöbstl

Drogentourismus an der Grenze

Seit dem 1. April 2024 steht Cannabis in Deutschland im Betäubungsmittelgesetz nicht mehr auf der Liste der verbotenen Substanzen. Der Besitz und Konsum von Marihuana sind damit unter Einhaltung bestimmter Vorgaben also legal.

Von Jana Schörghofer

Ab 21 Jahren darf man in Deutschland dem Gesetz nach 50 Gramm Cannabis pro Monat für den Eigenkonsum erwerben. Um diese Menge zu verdeutlichen, hält die Abgeordnete zum Salzburger Landtag Martina Jöbstl (ÖVP, hier im Bild) einen Sack Heu in die Kamera. Für alle, die sich jetzt immer noch nichts darunter vorstellen können: 50 Gramm Cannabis entsprechen etwa 150 Joints! Zum einen wäre das für eine einzelne Person eine extrem ungesunde Menge, zum anderen werden nur die Wenigsten diese Masse auch selbstständig konsumieren. Stattdessen wird der legale Erhalt von 50 Gramm Marihuana pro Monat an der Grenze zu Österreich vor allem zu einem verleiten: Dem illegalen Weiterverkauf an die österreichische Bevölkerung.

Zwar dürfen diese 50 Gramm nur im privaten Bereich, also dem eigenen Wohnsitz oder dem gewöhnlichen Aufenthalt, besessen werden. Im öffentlichen Raum ist es einem Erwachsenen aber immer noch erlaubt 25 Gramm Cannabis legal mit sich zu führen! Das sind noch etwa 75 Joints im Monat, was einer Menge von zwei bis drei Joints pro Tag entspricht. Geht man also davon aus, dass diese Menge dem durchschnittlichen Cannabiskonsumenten ausreicht, bleiben von den legal erworbenen 50 Gramm also weiterhin die Hälfte übrig. Genug, um sich damit eine etwas andere Art von Geschäft aufzubauen, wenn auch absolut nicht legal.

Einen Schwarzmarkt und genug Dealer für Gras gab es schon vor dem neuen Cannabis-Gesetz. Da nun aber wesentlich mehr legales Marihuana im Umlauf ist, wird der Weiterverkauf mit Sicherheit erleichtert, wenn nicht sogar (ob gewollt oder nicht) gefördert werden. Auch Österreicher werden diese Chance teilweise nutzen wollen und sich über die Grenze hinweg bereichern.

CANNABIS-LEGALISIERUNG IN DEUTSCHLAND

Drogen

Drogen © Laura Frank

Einmal Kinder- und Jugendschutz, bitte

Kinder- und Jugendschutz ist eines der kreativen Argumente der Ampelregierung für die Rechtfertigung der Cannabis-Legalisierung. Doch nun ist es an der Zeit für kreative Ideen, wie man die Kinder und Jugendlichen vor dieser Legalisierung schützen kann.

Von Julia Frank

Ab dem 1. April 2024 dürfen Erwachsene über 18 Jahre Cannabis besitzen und konsumieren. Mit der Teillegalisierung will die Ampelregierung nicht nur den Schwarzmarkt eindämmen, sondern auch Kinder und Jugendliche besser schützen, sagen Regierungsvertreter. Dies soll einerseits durch Konsumverbote in der Nähe von Schulen oder Kinderspielplätzen und andererseits, durch mehr Präventionsarbeit erreicht werden.

           
Was auf den ersten Blick vernünftig und durchdacht klingt, wirkt bei genauerem Hinsehen doch eher widersprüchlich. Zwar ist das Kiffen in jenen Bereichen, wo sich viele Kinder und Jugendliche aufhalten, verboten, doch werden sie auf dem Nachhauseweg diese sicheren Zonen zwangsläufig verlassen. Spätestens an der Bushaltestelle werden sie unfreiwillig die schädlichen Stoffe einatmen.

Gleichzeitig inhalieren sie ein verharmlosendes Bild, welches das neue Gesetz vermittelt. Wieso soll kiffen schlecht sein, wenn es erlaubt ist und Erwachsene, die Vorbilder, es auch tun? Das Risikobewusstsein der Kinder und Jugendlichen wird sinken, der Konsum der 12- bis 17-Jährigen, der ohnehin bereits auf hohem Niveau ist, wird weiter steigen. Damit machen sich die Jugendlichen dank einer Gesetzeslücke noch nicht einmal strafbar. Ihnen droht lediglich der Verlust ihres Joints und eine freiwillige Präventionsberatung.

Die Legalisierung und das damit verbesserte Angebot ermutigt also insbesondere die Jugend, sich an der beliebten Einstiegsdroge auszuprobieren. Ausgerechnet jene, deren Gehirn noch lange nicht zu Ende entwickelt ist und schwerwiegende Entwicklungsschäden sowie psychische Beeinträchtigungen davontragen kann – davor warnen auch Kinder- und Jugendärzte sowie die Bundesärztekammer. Hier braucht es also ziemlich viel verpflichtende und wirklich präventive Präventionsarbeit. Wer auch immer dies tun soll. Unsere Schulen haben ja bekanntlich eher keine Langeweile.

Die Regierung hat bei der Argumentation für das neue Gesetz reichlich Kreativität an den Tag gelegt, um die Legalisierung von Cannabis mit Kinder- und Jugendschutz zu rechtfertigen. Diese Kreativität ist nun auch gefragt, wenn es darum geht, wie wir unsere Kinder und Jugendlichen vor der Legalisierung schützen können.

Siehe auch: So.Wochenkommentar >

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