Gerhard Michalek: Herkunft und Aufstieg der Haunsberger. Teil 2 (3)
…seinem Gefolge. Diese Dienstmannen oder Ministerialen sind niedere Adelige, die zum Führen von Waffen berechtigt sind, also ritterlichen Standes, dabei aber unfrei, also „Eigentum“ ihres Herrn, der sie zu verschiedenen…